Kling - Klangkunst

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Nutzung dieser Website:
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AGB & Teilnahmebedingungen (Stand 01. Jan. 2023)

Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen von Kling-Klangkunst.

 

 

Allgemeine Voraussetzung:
Die Teilnahme an allen von Kling-Klangkunst angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausdrücklich im Rahmen der Inhalte und Bestimmungen ihrer Ausschreibung sowie der vorliegenden AGB.

 

 

Buchung und Vertragsabschluss:
Durch Buchung der Teilnahme an einem Kling-Klangkunst-Event erwirbt der Kunde ein virtuelles personalisiertes Ticket für eine terminierte Veranstaltung. Der Erwerb wie auch die Nutzung der virtuellen Tickets durch Teilnahme an Veranstaltungen von Kling-Klangkunst erfolgen uneingeschränkt  auf Grundlage der Bestimmungen der vorliegenden AGB.

Dies gilt ausdrücklich auch für Teilnehmer, deren Tickets von einer anderen Person „mitgebucht“ wurden, für Teilnehmer mit Geschenkgutscheinen sowie Ersatzteilnehmer, die durch Nutzung des Tickets unmittelbar in das durch die AGB definierte Vertragsverhältnis eintreten. Die AGB ist auf der Buchungsseite der Kling-Klangkunst Internetseite einzusehen und liegt stets bei Eintritt zu Veranstaltungsbeginn aus.

Buchungen - wie etwa von Konzerten, Workshops oder anderen Veranstaltungen - bedürfen der schriftlichen Form, soweit die Veranstaltung nicht explizit als "ohne Anmeldung" gekennzeichnet ist. Eine verbindliche Buchung erfolgt per Internet-Anmeldung auf der Kling-Klangkunst- bzw. Ananda Luz-Internetseite „Veranstaltung buchen“ auf Grundlage des aktuellen Angebots. Der Vertrag wird mit Eingang der Anmeldung rechtsverbindlich wirksam. Ein Anspruch seitens des Kunden besteht aber erst nach fristgerech-tem Zahlungseingang der jeweiligen Veranstaltungsgebühr und der darauf folgenden Zusage durch Kling-Klangkunst. Die Zusage (Buchungsbestätigung) kann persönlich, telefonisch, per Mail oder postalisch erfolgen. Vertragspartner ist Kling-Klangkunst (im Weiteren auch als Veranstalter bezeichnet). Kling-Klangkunst bemüht sich den Veranstaltungsplatz bis zum Zahlungseingang, längstens aber eine Woche nach Anmeldung offen zu halten. Für die Platzverteilung der Veranstaltungen ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge maßgeblich. Eine Veranstaltungs-Platzgarantie besteht vor Zahlungseingang und Zusage durch Kling-Klangkunst nicht. Kling-Klangkunst führt bei limitierter Teilnehmerzahl zugleich eine Warteliste, über die angemeldete Teilnehmer nachrücken können.

Für Veranstaltungen mit limitierten Plätzen bietet Kling-Klangkunst, soweit die Veranstaltungsausschreibung dies ausweist, eine preislich reduzierte EARLY-BIRD-Buchung an. Bei Veranstaltungen mit ausgewiesener „Abendkasse“ sind Tickets nur so lange erhältlich, wie die max. Teilnehmerzahl nicht überschritten ist. Ein Erwerb von Tickets an der „Abendkasse“ erfolgt ausschliesslich auf Grundlage der Bestimmungen der vorliegenden AGB.

Mit Anmeldung und Teilnahme bzw. Buchung und Ticket-Nutzung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung von Fotos, Videos und Mitschnitten der Veranstaltung für Websites, Flyer und andere Publikationen wie etwa auf Plattformen (Instagram, Facebook etc.), in denen der Teilnehmer zu sehen sein könnte, einverstanden.

Buchungen und Teilnahme erfolgen unter Akzeptanz der zum Veranstaltungs-Zeitpunkt am Veranstaltungs-Ort jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.

 

 

Zahlungsbedingungen:
Veranstaltungsgebühren sind innerhalb 3 Tage nach Buchung zu entrichten. Soweit die Anmeldung in der Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist die Veranstaltungsgebühr bis zum Vortag des Veranstaltungsbeginns zu überweisen oder bei Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Eine Teilnahme ist ausschließlich nach erfolgtem Zahlungseingang, erfolgter Barzahlung o. Vorlage eines Überweisungsnachweises möglich. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

 

 

Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters orientiert sich an den jeweilig aktuellen Veranstaltungsausschreibungen und Info-Blättern zu den jeweiligen Veranstaltungen sowie den Maßgaben der AGB. Rahmenbedingungen wie Teilnehmerzahl, Ort, Termin, Bedingungen etc. regelt die Ausschreibung. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

 

Leistungs- und Preisänderungen:
Der Veranstalter behält sich Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht verändern, ausdrücklich vor. Der Kunde / Veranstaltungsteilnehmer wird hiervon in Kenntnis gesetzt. In Ausnahmefällen können sachlich berechtigte Gründe zu Preisänderungen der Veranstaltungsgebühr führen, die den Teilnehmer bei mehr als 10% Aufschlag zum kostenlosen Rücktritt berechtigen. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter / Veranstaltungsleiter das vorgesehene Programm eigenmächtig und kurzfristig abändern (etwa Schlechtwetter, mangelndes Vermögen von Teilnehmern, Ausfall von Veranstaltungsleitern etc.). Der Veranstalter / Veranstaltungsleiter behält sich - vorzugsweise in Absprache mit den Teilnehmern - etwa den Wechsel der Veranstaltungsörtlichkeit vor, soweit die Ausschreibung nicht explizit die Art der Örtlichkeit insoweit festlegt, dass das hauptsächliche Veranstaltungsziel ausschließlich an der ausgeschriebenen Örtlichkeit erreicht werden kann.

 

 

Geschenkgutscheine, Mehrfachbuchungen, Weitergabe von Tickets:  
Bei Geschenkgutscheinen oder Mitbuchungen für Mitteilnehmer, aber insbesonder bei Weitergabe des eigenen Tickets (s. Kap.: „Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson“), ist eine vorherige Rücksprache des Teilnehmers mit Kling-Klangkunst unumgänglich (etwa zur Kenntnisnahme der Identität des Teilnehmers), da es sich bei den Tickets um personalisierte virtuelle Tickets handelt.

 

 

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson:
Tickets (hier virtuell durch namentliche Listung des Veranstalters) sind nach Paragraph 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Verträge im Zusammenhang mit terminierten Freizeitbetätigungen) durch den Gesetzgeber vom allgemeinen Rückgaberecht (Widerrufsrecht) ausgeschlossen.

Bis zum Veranstaltungsbeginn können sich Teilnehmer aber durch eine dritte Person ersetzen lassen. Ein Wechsel kann nur unter Bekanntgabe und im Einvernehmen mit dem Veranstalter erfolgen. Eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der sich ersetzen lässt. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt.

Die Weitergabe (entgeltlich oder unentgeltlich) der personalisierten virtuellen Tickets von Kling-Klangkunst-Veranstaltungen erfordert unbedingt die Mitteilung des primären Ticket-Inhabers an den Veranstalter: Wer kommt stattdessen [Vor- u. Zuname]?

Im Falle der Weitergabe eines Tickets ist es unumgänglich, dass sich der neue Ticket-Inhaber umgehend regulär über die Kling-Klangkunst-Webseite zu der Ticket-Veranstaltung anmeldet mit dem Vermerk:
Karte von XY [Vor- u. Zuname] übernommen.

Die voran dargelegten Zahlungs-Modalitäten entfallen in diesem Fall für den neuen Ticket-Inhaber. Soweit Kling-Klangkunst die Transaktion verifizieren kann, ersetzt der Veranstalter den alten durch den neuen Inhaber in der Buchungsliste und teilt Letzterem seinen Ticket-Status mit (in Kopie an den Vor-Inhaber).

Auch die zum Veranstaltungs-Zeitpunkt am Veranstaltungs-Ort jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen oder beispielsweise schlechtes Wetter, stellen keinen Rücktrittsgrund dar. Die entsprechend ausgewiesenen Angebote sind termingebundene Veranstaltungen. Ein Anspruch auf Ersatz versäumter Stunden/Tage oder auf Rückzahlung eines Teiles oder der gesamten Veranstaltungsgebühr aufgrund eigenen Ausbleibens besteht nicht: Alle vereinbarten Termine sind verbindlich. Eine Wiederholung der Veranstaltung, wie auch eine Ausbezahlung oder Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.
In besonders schwerwiegenden Fällen ist ein Sonderregelung auf Kulanzbasis möglich, die aber ggf. den Ersatz für getroffene Vorleistungen und Aufwendungen in Form pauschalierter Ausfallkosten einberechnet, die sich auch nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten können.    

 

 

Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten (Veranstaltungsausschluss), wenn ein Teilnehmer trotz Anmahnung die Durch-führung der Veranstaltung nachhaltig stört oder Sicherheitsrisiken herstellt. Ebenso, wenn ein Teilnehmer aufgrund der Fehl-einschätzung seines Vermögens den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen ist. Der Veranstalter behält dann den Anspruch auf den (vollständigen) Veranstaltungspreis. Der Veranstalter kann außerdem zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer-zahl bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird, worüber die Teilnehmer unverzüglich informiert werden. Für diesen Fall erstattet der Veranstalter die von den Kunden bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren umgehend und vollständig zurück. Der Veranstalter kann zudem von der Veranstaltungsausführung zurücktreten, wenn gesetzliche Bestimmung / behördliche Anweisungen die Ausführung oder wesentliche Teile der Veranstaltung verunmöglichen.

 

 

Höhere Gewalt:
Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, treten die gesetzlichen Bestimmungen laut § 651 j BGB in Kraft.

 

 

Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss:
Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere wenn sie mit besonderen Risiken verbunden und objektiven Gefahren behaftet sind. Die Haftung ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und sofern der Veranstalter für einen entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens seiner Leistungsträger verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vom Veranstalter lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistung angezeigt sind. Für Garderobe, Gepäck, Wertsachen und anderes Eigentum der Teilnehmer sowie für gesundheitliche Risiken übernimmt Kling-Klangkunst keinerlei Haftung. Vor Veranstaltungsbeginn hat sich ggf.jeder Veranstaltungsteilnehmer bzw. die erziehungsberechtigten Personen in eigener Verantwortung von der gesundheitlichen Risikofreiheit durch einen Facharzt zu überzeugen. Alle Kling-Klangkunst-Veranstaltungen setzen eine durchschnittliche Fitness sowie insbesondere gesundheitliche Befähigung voraus. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen sind dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche gegenüber Kling-Klangkunst und seine Leistungsträger sind ausgeschlossen.

 

 

Mitwirkungspflicht, Gewährleistung:
Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandung der nicht vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung unverzüglich der Veranstaltungsleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Abhilfe kann durch Beheben des Mangels sowie eine gleichwertige Ersatzleistung erfolgen, unverhältnismäßiger Aufwand zur Abhilfe kann jedoch abgelehnt werden. Erfolgt keine Abhilfe des Leistungsmangels, so sind Veranstaltungsteilnehmer zur Minderung des Veranstaltungspreises berechtigt. Unterlassen sie schuldhaft einen Mangel rechtzeitig, d.h. sodass er noch behoben werden kann, anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ein gerechtfertigter Anspruch auf Minderung des Veranstaltungspreises erlischt, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter schriftlich und begründet geltend gemacht wurde.

Für Beschädigung o. Verlust gestellten Materials sowie Beschädigungen an Einrichtungen haften die verursachenden Teilnehmer.

 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Anweisungen des Veranstaltungsleiters sowie der Veranstaltungs- bzw. Hausordnung ist (insb. aus Sicherheits- und Versicherungsgründen) unmittelbar Folge zu leisten. Dies können etwa sicherheitsrelevante Anweisungen sein, die das persönliche Verhalten, z.B. das Befolgen einer mit der Veranstaltung verbundenen oder gesetzlichen Pflicht, aber auch anderes wie etwa den Naturschutz betreffen. Bei Zuwiderhandlung ist ein Veranstaltungsausschluss möglich.

Der Veranstalter setzt voraus, dass gesetzliche Vertreter u. Erziehungsberechtigte ihre Kinder, wie auch Buchungsausführende die von ihnen angemeldeten Mit-Veranstaltungsteilnehmer oder Ersatzteilnehmer über die relevanten Regeln und Maßgaben, die in der AGB beschrieben werden, in Kenntnis setzen.

 

 

Unwirksamkeit, Gerichtsstand:
Die evtle. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Veranstaltungsvertrages. Gültigkeit haben dann stets dem Sinn nach nächstliegende Bestimmungen. Als Gerichtsstand wird Friedberg festgelegt.          

 

                      Kling-Klangkunst  bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit u. Ihr Vertrauen.